Maßnahmen
Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) bilden eine Schnittstelle zwischen Wissenschaft und wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichem Bedarf. Als solches bedürfen sie eines professoralen Personals, das neben der wissenschaftlichen Qualifizierung auch Praxis- und Lehrerfahrung vorweisen kann. Die Rekrutierung erfolgt deshalb meist aus dem außerhochschulischen Arbeitsmarkt und stellt eine immer größer werdende Herausforderung dar.
Die folgende Auflistung von Instrumenten soll mögliche Förderinhalte nur beispielhaft näher erläutern. Sie ist nicht als abschließende Aufzählung zu sehen, da das Programm ausdrücklich fach- bzw. standortspezifische Ansätze und Lösungen adressieren sowie alternative innovative Wege ermöglichen will.
Schwerpunktprofessuren sollen die Attraktivität einer FH-Professur steigern und Freiräume zeitlich befristet erweitern. Die Förderung von Ersatzpersonal durch die Bund-Länder-Initiative ermöglicht es den Inhaberinnen und Inhabern dieser Schwerpunktprofessuren, ihre wöchentliche Lehrverpflichtung auf regelmäßig elf Semesterwochenstunden zu reduzieren. Diese Zeit können die Professorinnen und Professoren dann zum Beispiel gezielt dafür nutzen, Lehrinnovationen zu entwickeln, Kooperationen anzubahnen, Transferbeziehungen zu intensivieren und Forschungsvorhaben umzusetzen – und damit das Profil ihrer Fachhochschule zu schärfen und inhaltlich weiterzuentwickeln. Jede Fachhochschule kann leistungsbezogen solche Schwerpunktprofessuren einrichten. Das Konzept sollte Maßnahmen enthalten, die die Quantität und Qualität der Lehre an der Fachhochschule sichern. Das abweichende Lehrdeputat muss von den Ländern rechtlich ermöglicht werden. Dabei sind Kapazitätsfragen zu berücksichtigen bzw. ist ein Ausgleich des jeweils temporär reduzierten Lehrdeputats rechtlich zu gewährleisten.
Fachhochschulen haben im Regelfall kein eigenes Promotionsrecht. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Fachhochschul-Professur ist jedoch die Promotion. Gemeinsame Promotionen oder Promotionskollegs zwischen Fachhochschule und Universität sind eine Möglichkeit, um wissenschaftlichen Nachwuchs insbesondere in typischen Themengebieten der Fachhochschulen – zum Beispiel in den Gesundheitsberufen oder den MINT-Fächern – zu qualifizieren. Auch Kooperationsplattformen können diese Aufgabe übernehmen. Grundlage ist eine strukturierte und langfristige Zusammenarbeit zwischen einer Fachhochschule und einer Universität oder Universitäten, die kooperative Promotionsverfahren vertragssicher gestaltet und die akademische Weiterqualifizierung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen (Universität oder Fachhochschule) in den Themengebieten der beteiligten Fachhochschule sicherstellt. Die Betreuung der Promovierenden erfolgt gemeinsam durch Universitäts- und Fachhochschulprofessorinnen und -professoren.
Tandem-Programme werden als gemeinsam getragene Personal-entwicklungsmaßnahmen von einer oder mehreren Fachhochschulen, Unternehmen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen und/oder weiteren Kooperationspartnern konzipiert. Zielgruppe sind zum einen etablierte Berufspraktikerinnen und -praktiker mit fehlender Lehrerfahrung oder noch nicht vollumfänglich ausreichender wissenschaftlicher Qualifikation – und zum anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die mit Ausnahme der Berufspraxis die Voraussetzungen für die Besetzung einer Fachhochschulprofessur erfüllen. Sie sollen diese Berufspraxis in Partnereinrichtungen erwerben können. Die jeweilige Gewichtung der Tätigkeiten in Fachhochschulen und Unternehmen sollte zielgruppenorientiert ausfallen. Entscheidend bleibt, dass den qualitativen Anforderungen an eine qualifizierte Berufserfahrung als Berufungsvoraussetzung hinreichend Rechnung getragen wird.
Die angesprochenen Instrumente werden regelmäßig durch eine gute Vernetzung mit außerhochschulischen Partnern und anderen Hochschulen verstärkt – oder überhaupt erst möglich. Erfolgversprechend kann die Zusammenarbeit im Kontext Personalgewinnung und -entwicklung vor allem dann sein, wenn sie auf bestehenden Kooperationen in den Bereichen Lehre, Weiterbildung, Forschung oder Transfer aufbaut und auf sich ändernde Rahmenbedingungen flexibel reagieren kann. Die Etablierung, Weiterentwicklung, Ausbau und Betreuung von Kooperationsplattformen mit hochschulischen und außerhochschulischen Partnern kann somit Gegenstand der Förderung sein – soweit die Perspektive der Personalgewinnung und -entwicklung bzw. Karriere- und Nachwuchsbegleitung deutlich wird.
Des Weiteren könnten sich Maßnahmen etwa auf die Internationalisierung der Gewinnung professoralen Personals oder die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf richten.
Alle vorgenannten Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung. Grundlegender Ansatz des Programms ist, dass jede Hochschule ihre spezifischen Herausforderungen und Rahmenbedingungen aufgreift und hierfür – losgelöst von Beispielen – individuell Lösungswege entwickelt.